Für unsere gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und dem Buchhaltungsservice* Wolfgang E. Maszke gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Für jede Geschäftsbeziehung zwischen Kunden und dem Auftragnehmer gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

2. Der Auftragnehmer haftet bei der Erfüllung seiner Aufgaben für jeden Fall von grobfahrlässigem Verschulden. Der Kunde gibt in diesem Fall dem Auftragnehmer eine angemessene Zeit zur Nachbesserung. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die durch höhere Gewalt, Kriegs- und Naturereignisse oder sonst nicht von ihm zu vertretene Dinge wie Streik oder Aussperrung eintreten. Der Auftragnehmer ist zur besonderen Verschwiegenheit gegen- über Dritten verpflichtet.

3. Der Umfang der allgemeinen betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen wie

- allgemeine Verwaltungsaufgaben,

- kaufmännische Arbeiten aus dem Bereich Controlling,

- Schreibarbeiten (auch englisch) und Berechnungen,

- Jede Erfassung von Daten nach Buchungsanweisungen durch den Auftragsgeber,

wird jeweils in einem umfassenden Dienstleistungsvertrag geregelt. Alle Kosten der Dienstleistungen sind Bestandteil des Vertrages und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer.

4. Alle Leistungen werden grundsätzlich am Ort des Auftragnehmers durch ihn oder einen seiner Mitarbeiter erbracht.

5. Alle Rechnungen sind innerhalb 7 Werktagen zu begleichen.

6. Der Kunde hat eine besondere Mitwirkungspflicht hinsichtlich der Übergabe der notwendigen Unterlagen und der Information über Firma, Vertretung und Unterschriftsberechtigung.

7. Der Kunde kann den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 28 Tagen zum letzten eines jeden Monats kündigen Der Auftragnehmer kann, soweit im Dienstleistungsvertrag keine besonderen Fristen oder Laufzeiten niedergeschrieben sind, den Vertrag mit den gleichen Fristen Kündigen, hat jedoch dabei die besonderen Bedürfnisse des Kunden zu berücksichtigen. Eine fristlose Kündigung kann erfolgen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt.

8. Sollte eine dieser Regelungen aufgrund anderer Gesetze nichtig sein, bleiben alle anderen Regelungen gültig. An Stelle der ungültigen Regelung tritt eine dem gewollten am nächsten stehende Regelung.